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AGB

§1 Aufträge

Aufträge müssen schriftlich erteilt werden (Per Fax, Post oder e-Mail). Sie erhalten dann von uns eine Auftragsbestätigung. Bestätigte Aufträge sind verbindlich. Telefonische Auftragsannahme kann im kurzfristigen Bedarf auch erfolgen. Eine telefonische Auftragsannahme ist gleichfalls für beide Parteien bindend.

§2 Stornierung von Aufträgen

Stornierungen bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Für Stornierungen bis 12 Std. vor dem vereinbarten Termin werden als Verwaltungs - und Aufwandspauschale 30 % des vereinbarten Preises berechnet.

§3 Be – und Entladung

Unsere Fahrzeuge sind in der Regel nur mit einem Fahrer besetzt. Sollten zum Be - oder Entladen weitere Personen oder Hilfsgeräte (Gabelstapler etc.) nötig sein, hat der Auftraggeber für deren Stellung Sorge zu tragen.

§4 Verpackung

Der Auftraggeber ist für die Verpackung des Transportgutes zuständig. Besonders bei zerbrechlicher / empfindlicher Ware hat der Auftraggeber für ausreichende Schutzverpackung zu sorgen. Die Sicherung der Ladung im Fahrzeug übernimmt der/die Fahrer/in des Transportfahrzeuges.

§5 Haftung

Eine Haftung für Schäden welche Fuhrmann Transporte nicht zu vertreten hat ist ausgeschlossen.

§6 Bezahlung

Der vereinbarte Preis ist nach Erledigung des Auftrags, bar oder nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Arbeitstagen zu begleichen.

§7 Abbruch eines Auftrages

Kann ein Auftrag, ohne Verschulden von Fuhrmann Transporte nicht vollständig erledigt werden oder wird er vom Auftraggeber während der Ausführung storniert wird der vereinbarte Preis trotzdem voll in Rechnung gestellt.

§8 Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preise. Rechnungsempfänger ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, immer der Auftraggeber.

§9 Termine

Fuhrmann Transporte ist bemüht vereinbarte Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Aufgrund besonderer Umstände (Straßenverkehr, Witterung etc.) dies nicht immer möglich ist. Daher besteht für den Auftraggeber gegenüber Fuhrmann Transporte kein Anspruch auf Schadenersatz für Schäden die wegen Verspätungen entstehen.

§10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, der Sitz in Nürnberg.

§11 Anwendbares Recht

Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.